Ferienbetreuung
Ferienbetreuung
Für berufstätige Eltern stellt die Betreuung der Kinder in den Ferien oft eine große Herausforderung dar. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist gerade in den Schulferien nicht einfach, insbesondere wenn keine Großeltern oder sonstige Familienangehörige für die Betreuung zur Verfügung stehen.
Während der Oster-, Sommer- und Herbstferien bietet die Gemeinde Belm eine kontinuierliche und verlässliche Kinderferienbetreuung für Kinder im Grundschulalter an.
Aufgrund gruppendynamischer Prozesse ist die Ferienbetreuung zu den angegebenen Terminen nur komplett buchbar. Einzelne Tage/Wochen sind in besonderen Fällen nach Absprache und begründeter Notwendigkeit ggf. möglich.
Das Platzkontingent ist begrenzt. Eine frühzeitige Anmeldung ist ratsam. Vor Ort wird ein kleiner Beitrag für Materialkosten erhoben.
Verfahrensablauf
Grundsätzlich können alle berufstätigen Eltern ihre Kinder zur Kinderferienbetreuung anmelden, sofern sie in Belm leben oder arbeiten. Die Betreuung richtet sich an die Familien, bei denen entweder beide Elternteile oder ein alleinerziehendes Elternteil in den jeweiligen Ferien arbeiten muss/mussen. Während der Notbetreuung mussen sich alle Beteiligten an den niedersächsischen Rahmenhygieneplan halten.
Die Betreuung findet zwischen 7:45 und 14.00 Uhr statt. Die Kinder werden zwischen 7:45 und 8:00 gebracht und zwischen 13:00 und 14:00 Uhr abgeholt. Das durchfuhrende Team der Kinderferienbetreuung legt großen Wert auf ein ausgewogenes pädagogisches Konzept. Hierzu gehören neben kleinen Aktionen, Spielen und regionalen Ausflügen während der Betreuungszeit auch die gemeinsamen Mahlzeiten (Frühstück).
Welche Gebühren fallen an?
- Osterferien: 50 Euro
- Sommerferien: 100 Euro
- zusätzl. Woche: 50 Euro
- Herbstferien: 50 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Die verbindliche Anmeldung zur Ferienbetreuung muss aus orga-nisatorischen Gründen bis 3 Wochen vor Ferienbeginn erfolgen. Die Platzvergabe erfolgt je nach Verfügbarkeit. Bei verbindlicher Anmeldung ist ein Rücktritt (schriftlich) bis drei Wochen vor der jeweiligen Betreuung möglich. Nach Ablauf dieser Frist sind die Kosten auch bei Nichtteilnahme zu entrichten.
Hinweise / Besonderheiten
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht der Betreuungskraft beginnt mit der Übernahme des Kindes zur gebuchten Betreuungszeit und endet mit Verlassen der Betreuungsgruppe durch das Kind. Während dieser Zeit sind die Kinder unfallversichert. Bei vorzeitigem Erscheinen des Kindes/der Kinder wird keine Haftung übernommen und es besteht kein Unfallschutz. Auf dem Weg zur Einrichtung und von der Einrichtung nach Hause liegt die Aufsichtspflicht bei den Sorgeberechtigten.
Haftung
Für den Verlust, Beschädigungen an mitgebrachten Gegenständen und die Verwechslung der Garde-robe und anderer mitgebrachter Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften die Personensorgeberechtigten. Es wird deshalb empfohlen, falls nicht bereits vorhanden, eine private Haftversicherung abzuschließen.
Regelungen im Krankheitsfall
Bei auftretenden ansteckenden Krankheiten des Kindes/der Kinder während der Betreuungszeit kann/können das Kind/die Kinder bis zur Genesung die Ferienbetreuung zum Schutze der anderen Kinder nicht weiter aufsuchen.